Anpassung der Höchstsätze für EU-Tagegelder

Anpassung der Höchstsätze für EU-Tagegelder

22.08.2022

Die Generaldirektion Internationale Partnerschaften (GD INTPA) hat neue Tagessätze (Per Diems) veröffentlicht, die ab dem 25. Juli 2022 in Kraft getreten sind. Dies sind Höchstsätze, die an Expertinnen und Experten gezahlt werden können, die im Rahmen eines von der EU finanzierten Vertrages im Auslandseinsatz sind.

Die Tagessätze wurden gemäß dem Beschluss C(2021)35 der Kommission zur Genehmigung der Verwendung von Einheitskosten für Reise-, Unterbringungs- und Aufenthaltskosten im Rahmen einer Maßnahme oder eines Arbeitsprogramms im mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 angepasst. Alle Änderungen können Sie diesem Dokument entnehmen. Bitte beachten Sie, dass nur die blau gekennzeichneten Länder und Sätze angepasst wurden, während die übrigen Sätze seit dem 17. März 2017 unverändert gelten.

Was bedeutet dies für Twinning-Projekte?

  • Die neuen Höchstsätze gelten auch für Twinning-Projekte, die sich in der Vorbereitung befinden.
  • Die Änderungen gelten nicht für bereits laufende Twinning-Projekte. Gemäß Twinning-Handbuch ist festgelegt, dass die zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung geltenden Sätze für das jeweilige Projekt maßgeblich sind.
  • Die von der GD INTPA festgelegten Tagessätze sind Höchstsätze, d.h. niedrigere Sätze können in einem Twinning-Vertrag vereinbart und angewandt werden.

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